Aktualisiertes Merkblatt für Geflügelhalter veröffentlicht: Geflügelpest kein saisonales Geschehen mehr

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Geflügelpest bei Wildvogel in Potsdam-Mittelmark festgestellt

Der Geflügelpesterreger H5N1 wurde im Land Brandenburg bei einem Wildvogel festgestellt, landesweit zum ersten Mal in diesem Sommer. Im Ortsteil Reppinichen der amtsfreien Gemeinde Wiesenburg/Mark (Potsdam-Mittelmark) wurde das hochpathogene Virus H5N1 (Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt) bei einem verendeten Basstölpel nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht am Freitag (19.08.) bestätigt.

Geflügelpest ist eine gefährliche Tierseuche und stellt eine außerordentliche Gefahr für Geflügelbestände dar. Traten Fälle bisher hauptsächlich zu den Zeiten des Vogelzugs im Frühjahr und Herbst auf, scheint das Virus inzwischen dauerhaft in Europa zu zirkulieren und so zu einem ganzjährigen Infektionsrisiko für Wildvögel und Geflügel zu führen. Angesichts dieser Gefährdung der Geflügelbestände hat das Brandenburger Verbraucherschutzministerium jetzt ein aktualisiertes Merkblatt „Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen – Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung“ veröffentlicht.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer sagte dazu heute in Potsdam: „Die Geflügelpest scheint kein saisonales Geschehen mehr zu sein. Normalerweise macht die Vogelgrippe in der warmen Jahreszeit ähnlich wie die Influenza bei Menschen eine ‚Sommerpause‘. Aber in den vergangenen Wochen wurden in Deutschland und anderen europäischen Ländern zahlreiche Geflügelpestfälle sowohl bei Wildvögeln als auch in Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen. Diese Fälle zeigen, dass mittlerweile ganzjährig mit einem Ausbruchsgeschehen gerechnet werden muss. Für Geflügelhalter ist es sehr wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu beachten.“

Zum Schutz vor der Geflügelpest sollten Gefügelhalterinnen und -halter unter anderem folgende Maßnahmen einhalten:

·         Meldepflicht: Wer Geflügel hält (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben), muss seinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt melden.

·         Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls.

·         Straßen- und Stallkleidung strikt trennen: Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen.

·         Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden.

·         Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.

·         Futter, Tränke, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

·         Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) sollten nicht verfüttert werden.

·         Verwenden Sie Eierkartons nur einmal und entsorgen Sie diese nach dem Gebrauch.

 

Aktualisiertes MerkblattHausgeflügel vor der Geflügelpest schützen Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere)“: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/merkblatt-gefluegelhalter/

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

des Landes Brandenburg

 

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