Herbstzeit - Zeit der Laubbeseitigung - Anliegerpflichten

Aufgrund der gegenwärtig auftretenden Witterungsbedingungen und dem damit verbundenen Anfall von Laub bittet die Stadt Brandenburg an der Havel Grundstückseigentümer um besondere Beachtung der Anliegerpflichten im Bereich der Gehwege. Zur Straßenreinigungspflicht durch Anlieger gehört die Freimachung der Gehwege und Entfernung des Laubes aus dem Straßenraum sowie dessen ordnungsgemäße Entsorgung. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob das Laub auf dem Gehweg von Straßenbäumen oder von privaten Bäumen stammt.

Leider musste in den zurückliegenden Tagen festgestellt werden, dass Bürger Laub von Gehwegen auf die Fahrbahnen fegen und dort belassen. Dieses Vorgehen stellt ein Verstoß gegen die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung dar und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Zudem führen diese Ablagerungen zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Straßenreinigung.

Für das Laub sind nachfolgende Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen:

  • Eigenkompostierung
  • Biotonne
  • Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3 (kostenpflichtig)
  • FB Frischbeton Brandenburg GmbH, Fohrder Landstraße 4 A (kostenpflichtig)
  • Bossan Bau GmbH, Am Büttelhandfassgraben 36 (Meyerstraße) (kostenpflichtig)
  • Bossan Bau GmbH, Mörtelwerk Sandgrube Fohrde (gegenüber ehem. Deponie Fohrde) (kostenpflichtig)
  • Laubsäcke – gibt es für 1,00 € pro Stück in der Stadtverwaltung Brandenburg beim Bürgerservice am Nicolaiplatz 30, bei der FG Umwelt und Naturschutz in der Caasmannstraße 1 B, in den Ortsteilverwaltungen sowie am Wertstoffhof August-Sonntag-Straße 3. Die Abholung der gefüllten Laubsäcke nach Terminvereinbarung über die Telefon-Hotline 32 37 37.

Auch in diesem Herbst werden zur Unterstützung der reinigungspflichtigen Anlieger wieder Container zur Entsorgung für Laub von öffentlichen Straßen aufgestellt, wo ein sehr hoher Laubfall von Straßenbäumen besteht.

Weitere Informationen zum Thema Laubcontainer hier angesehen werden.

Quelle: Verwaltung

 

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