Beachten: Elektroparkplätze werden in der Stadt auf den Ladevorgang beschränkt

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Um die Nutzung der Stellplätze an den Elektroladesäulen im Stadtgebiet verkehrsrechtlich nur auf den Ladevorgang zu beschränken, erfolgt ab der 47. Kalenderwoche 2022 die Anbringung des Zusatzzeichens 1053-54 „während des Ladevorgangs“ (Bekanntgabe des Zusatzzeichens im Verkehrsblatt Nr. 15 vom 15.08.2022 S. 519) an der bereits vorhandenen Beschilderung.

Ein Dauerparken an den Ladesäulen ist jedoch weiterhin nicht möglich. Es wird jedoch das Zeitfenster für den Ladevorgang von 3 auf 4 Stunden erhöht.

Diese Änderung betrifft die Stellplätze an den folgenden Standorten:

  • Nicolaiplatz, auf dem Parkplatz an der Gedenkstätte
  • Magdeburger Straße, auf dem Parkplatz am Oberlandesgericht in Höhe der Ausfahrt zur Vereinsstraße
  • Prager Straße, in Höhe des Wirtschaftsweges zu den Hauseingängen 21-27
  • An der Regattastrecke, hinter der Hauptzufahrt zur Regattastrecke
  • Werner-Seelenbinder-Straße, in der Parktasche gegenüber Haus-Nr. 54
  • Ziegelstraße, auf dem Parkplatz
  • Domkietz, auf dem Parkplatz vor der Kleingartensparte
  • Alfred-Messel-Platz
  • Wiesenweg, auf dem „wilden“ Parkplatz“ an der Dreifelderhalle
  • Sankt-Pauli-Kirchplatz
  • Molkenmarkt, gegenüber Haus-Nr. 26/28
  • Am Hauptbahnhof, auf dem großen Parkplatz (Pendlerparkplatz)

Die Stellplätze an der Elektrosäule am Molkenmarkt wurden bereits Ende Oktober 2022 aufgrund einer umfangreichen Baustelleneinrichtung für eine Baumaßnahme an dem Objekt Molkenmarkt 26/28 auf den großen Parkplatz umverlegt. Da derzeit zudem die Aufbauarbeiten für den Weihnachtsmarkt stattfinden, kann diese Ladesäule erst nach der Durchführung bzw. dem Abbau des Weihnachtsmarktes wieder genutzt werden.
An den Stellplätzen Am Hauptbahnhof wird es weiterhin keine zeitliche Beschränkung geben, jedoch werden auch dort die Stellplätze mit Lademöglichkeit ebenfalls mit dem neuen Zusatzzeichen ausgestattet.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet um entsprechende Beachtung der geänderten Beschilderung, da verkehrsordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge verwarnt und ggf. kostenpflichtig abgeschleppt werden können.

Quelle: Verwaltung

 

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