Weihnachten auf der Rettungswache
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Startseite » Blog » Ermittlung von ortsüblichen Nutzungsentgelten für Erholungsgrundstücke in der Stadt Brandenburg an der Havel
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel hat den Auftrag erhalten, das ortsübliche Nutzungsentgelt für Erholungsgrundstücke für unterschiedliche Lagen in der Stadt Brandenburg an der Havel im Rahmen eines Gutachtens zu ermitteln.
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat sich bereit erklärt, die Ergebnisse dieses Gutachtens der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, um diesen schwer überschaubaren Markt für Verpächter und Pächter transparenter zu machen.
Da hierfür keine Datensammlung existiert, ist die Mithilfe der Pächter und Verpächter von Erholungsgrundstücken erforderlich.
Bitte teilen Sie dem Gutachterausschuss Ihre Pachtdaten mit. Nur mit diesen Daten kann die Ortsüblichkeit sachgerecht ermittelt werden.Von Interesse sind die Pachtverträge über Erholungsgrundstücke (nur für das Grundstück – ohne Baulichkeiten), welche nach 1990 abgeschlossen wurden und aktuell noch gültig sind.
Die Pachtflächen sollten im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel liegen, aber auch Pachten von angrenzenden Lagen sind hilfreich.
Die benötigten Daten sollen sich auf das Pachtjahr 2022 beziehen.
Benötigt werden folgende Angaben:
Bitte setzen Sie sich mit dem Gutachterausschuss telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Das weitere Vorgehen bezüglich der Datenübergabe wird dann persönlich mit Ihnen abgestimmt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel ist telefonisch unter 03381 58 62 05 und per Mail unter: gutachterausschuss@stadt-brandenburg.de erreichbar.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
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