Parkverbot in der Robert-Koch-Straße

Zur Freihaltung der ungehinderten Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst zum Städtischen Klinikum sieht sich die Stadtverwaltung veranlasst, das Parken in der Robert-Koch-Straße ab gegenüber der Parkhausausfahrt bis zur Fußgängerquerung über die Robert-Koch-Straße am Beginn der Hochstraße tagsüber in der Zeit von 7 bis 18 Uhr zu verbieten.
Bei zwei Übungen in den letzten Wochen kam es leider dazu, dass der ausgerückte Löschzug der Feuerwehr diesen Bereich auf Grund der parkenden Fahrzeuge und Gegenverkehr nicht zügig passieren konnte. Die Ausweichmanöver hier nahmen unnötige Zeit in Anspruch. Diese Zeit könnte im Ernstfall Leben kosten.
Die Parkverbote mit der zeitlichen Einschränkung werden am Freitag, den 31. März 2023 aufgestellt. Die Umbeschilderung findet in der Zeit von 7.30 bis 8.30 Uhr statt, in der an diesem Tag ohnehin Haltverbot für die Straßenreinigung gilt. Nach dem Ende der Straßenreinigung darf in dem oben genannten Bereich der Robert-Koch-Straße dann tagsüber nicht mehr geparkt werden.
Es wird eindringlich um Beachtung der neuen Regelung in diesem Bereich gebeten. Regelwidrig parkende Fahrzeuge können abgeschleppt werden.
In diesem Zusammenhang wird von der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass das Parkhaus am Schwimmbad auch von Besuchern des Städtischen Klinikums genutzt werden kann.

Quelle: Verwaltung

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