Verkehrsentlastung der Planebrücke ist notwendig
Verkehrsentlastung der Planebrücke ist notwendig Die Planebrücke spielte in der Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober 2024 eine große Rolle. ©Stadt Brandenburg an der Havel / Th.
Startseite » Blog » Einladung zur Bürgerversammlung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bildungscampus Wiesenweg“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat am 01.03.2023 für die im Stadtteil Neustadt liegenden Grundstücke südlich des Wiesenweges die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bildungscampus Wiesenweg“ beschlossen.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit bekommen, sich möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie Anregungen vorzubringen.
Hierzu wird am Donnerstag, den 22.06.2023 um 18:00 Uhr im Speiseraum der Cafeteria des von Saldern-Gymnasium Europaschule, Franz-Ziegler-Straße 29, 14776 Brandenburg an der Havel eine Bürgerversammlung durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 54 komplett die Flurstücke 24/3, 24/4, 29/3, 29/4, 29/5, 45/2, 46, 47/1, 47/2, 48, 49, 50, 51, 53/5, 54/8, 54/9, 65/7, 65/9, 65/11, 65/12, 65/13, 65/14 und teilweise die Flurstücke 53/4, 57/3, 65/8, 65/10, 74. In der Flur 51 befinden sich die Flurstücke 38/6, 38/7, 40/8, 40/9, 40/10 und 40/11 komplett und die Flurstücke 38/2 und 40/6 teilweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches. Sämtliche Flurstücke des Plangebietes liegen in der Gemarkung Brandenburg.
Das ca. 500 m westlich der Altstadt liegende Gebiet am Wiesenweg wird bislang als Festplatz sowie als Parkplatz genutzt. Der aus dem Jahr 2001 stammende, rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 15 „Freizeit-, Sport- und Ausstellungszentrum am Wiesenweg“ setzt für diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche (Zweckbestimmung Festplatz) sowie zwei Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Parkplatz) fest. Zur Deckung der Bedarfe zugezogener junger Familien soll hier zukünftig ein moderner Bildungscampus mit:
Somit ist eine Änderung des rechtverbindlichen Bebauungsplanes notwendig, um die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bildungscampus zu schaffen.
Grundlage für das ca. 4,5 ha große Areal des aufzustellenden Bebauungsplanes bildet der von der Stadtverordnetenversammlung gebilligte städtebauliche Rahmenplan zur Entwicklung der Flächen am Wiesenweg (Vorlagen Nr. 019/2023 „Weiteres Verfahren zur Entwicklung der Flächen am Wiesenweg zum urbanen Stadtquartier mit Bildungscampus“).
Zur Umsetzung der Rahmenplanung für den Bildungscampus bietet sich insbesondere die Festsetzung von Sondergebieten nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen an. Somit kann die Art der baulichen Nutzung passgenau gesteuert und das erarbeitete Gesamtkonzept für den Bildungscampus in die Festsetzungen des Bebauungsplanes überführt werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.
Hier können Sie die Anlage mit den verschiedenen Kartendarstellungen zum Plangebiet herunterladen:
Quelle: Verwaltung
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