Nachweisbarkeit von Amphetamin im Blut und Urin

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Amphetamine sind psychoaktive Substanzen und fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ohne ärztliche Erlaubnis dürfen sie nicht erworben werden. Aufgrund ihrer berauschenden Wirkung werden sie dennoch von vielen Menschen konsumiert. Das kann fatale Folgen haben, denn wenn Amphetamine im Körper nachgewiesen werden, müssen Betroffene ihren Führerschein abgeben. Das ist auch dann der Fall, wenn sie gar nicht berauscht gefahren sind, denn laut Gesetzgeber gelten Konsumenten sogenannter harter Drogen generell als fahruntüchtig. Sogar der Drogenbesitz kann Autofahrern bereits negativ ausgelegt werden. Wer mit Amphetamin im Blut fährt, muss außerdem mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommt es häufig zunächst zu einem Speicheltest.
Tatsächlich lassen sich Amphetamine im Speichel gut feststellen. Die Nachweiszeit liegt bei 72 Stunden. Da es bei Drogen im Gegensatz zu Alkohol keinen Grenzwert gibt, führt ein positiver Test in der Regel immer zu einem Fahrverbot.

Amphetamin lässt sich außerdem im Blut, im Urin und sogar in den Haaren nachweisen. Wie lange das der Fall ist, kann in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren variieren. Es spielt zum Beispiel eine Rolle, welche Menge die betroffene Person eingenommen hat und wie ihre allgemeine körperliche Verfassung ist.

Im Blut lässt sich Amphetamin in der Regel einen Tag lang nachweisen. Der Urin-Test kann
hingegen ein bis vier Tage lang positiv sein. Die tatsächliche Dauer kann durch den pH-Wert des Urins beeinflusst werden. Je saurer er ist, desto schneller werden die Amphetamine ausgeschieden. Dementsprechend gilt auch, dass sich der Abbau verlangsamt, wenn der Urin alkalisch ist.

Im Zweifel kann eine Haarprobe genommen werden. Da sich Amphetamin in den Haaren
ablagert, ist mehrere Monate lang ein Nachweis möglich. Haaranalysen werden deswegen
häufig zur Abstinenzprüfung eingesetzt. Ehemalige Konsumenten können so nachweisen,
dass sie seit Monaten keine Amphetamine mehr zu sich genommen haben. Das ist eine der Bedingungen, um wieder eine Fahrerlaubnis zu erlangen.

Weitere Informationen: HIER

Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH

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