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Startseite » Blog » Aufruf zur aktiven Wahlbeteiligung anlässlich der Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet die Europa- und Kommunalwahl statt und wir wünschen uns eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Die Wahllokale werden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
Sie sind am Wahltag im Urlaub oder können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben?
Die Briefwahl ist für alle wahlberechtigten Bürger eine sichere und unkomplizierte Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben.
Die Briefwahlunterlagen können über ein Onlineformular auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de/briefwahl, per Email an briefwahl@stadt-brandenburg.de oder per Fax an (03381) 581024 beantragt werden. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesendet wird, enthält ebenfalls einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Dieser kann ausgefüllt und persönlich unterschrieben im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Klosterstraße 14, SG Statistik u. Wahlen 14770 Brandenburg an der Havel gesandt werden oder persönlich in den am Verwaltungsstandort Nicolaiplatz 30 befindlichen Briefkasten Wahlbehörde bzw. Statistik und Wahlen eingeworfen werden. Nach Antragsstellung werden die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Wahlberechtigte Bürger können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich ab dem 21. Mai 2024 bei der zuständigen Wahlbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Raum 108 beantragen und direkt vor Ort unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass per Briefwahl wählen.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Das Wählerverzeichnis ist im Zeitraum vom 31. Mai bis 7. Juni 2024 zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und zusätzlich am Freitag, den 07.06.2024 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Beantragung des Wahlscheins ist bis zum Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr, möglich, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer den Antrag auf Briefwahl für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die bevollmächtigte Person darf nur 4 Wahlberechtigte vertreten.
Der verschlossene Briefwahlumschlag kann unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden oder bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, sondern sollte spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (6. Juni 2024) bei der Deutschen Post eingeliefert werden. Ein Einwurf des Wahlbriefs in den Briefkasten der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Nicolaiplatz 30 ist bis zum Wahltag, 17:15 Uhr möglich.
Für den Fall, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ihre Stimme in einem nicht barrierearmen Wahllokal abgeben müssen, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierearmes Wahllokal im Wahlgebiet aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf unseren Stadtseiten unter www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen
Quelle: Verwaltung
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