Anliegerpflichtige Reinigung von Wegen und Fahrbahnen

©Stadt Brandenburg an der Havel / S. Moog

Der Stadt Brandenburg an der Havel werden mit der beginnenden Wachstumsperiode wieder vermehrt Mitteilungen übersandt, dass Bewuchs von Grünpflanzen und Vegetation in den öffentlichen Raum die Nutzung von Geh- und Radwegen einschränkt.

Im Rahmen der Wildwuchsentfernung im Stadtgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel sind die von der Stadt Brandenburg an der Havel beauftragten Unternehmen aktuell dabei, öffentliche Grünflächen sukzessive zu pflegen. In diesem Zusammenhang geht eine Bitte der Stadtverwaltung Brandenburg an die Anlieger, gleichsam den Wildwuchs zu beseitigen, den Pflegeschnitt der Hecken, Bäume und Sträucher nahe ihrer Grundstücksgrenzen regelmäßig vorzunehmen und restliche winterliche Ablagerungen zu entfernen.

Um gemeinsam ein gepflegtes Stadtgebiet zu erhalten und um Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und dem allgemeinen Straßenverkehr aufgrund von eingeschränkter Sicht und Bewegungsradius zu vermeiden, sind die Anlieger angehalten, neben der regelmäßigen Reinigung der Gehwege auch den Bewuchs entlang der öffentlichen Geh- und Radwege sowie der anliegerpflichtigen Straßen bis hin zu den Grundstücksgrenzen zurück zu schneiden bzw. zu entfernen. Gleichwohl sind auch zugewachsene Straßen- und Hinweisschilder sowie Lichtzeichenanlagen und Straßenlaternen vom Wildwuchs zu befreien. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Eckgrundstücken und Grundstücken an Einmündungen und Kreuzungen geboten. Hier sind die Sichtdreiecke zwingend frei zu halten.

Bevor jedoch ein Rückschnitt bei Hecken und Bäumen vorgenommen wird, sind bitte in jedem Fall die betreffenden Pflanzen, Sträucher und Bäume auf brütende Vögel zu überprüfen.

Quelle: Verwaltung

 

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