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Startseite » Blog » Fehlerhafte Anschrift auf Wahlscheinantrag zur Briefwahl – keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Zustellung
Mitteilung der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel
Bis zum 31. August 2024 sollten alle zur Landtagswahl am 22. September 2024 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Wer an der Landtagswahl mittels Briefwahl teilnehmen möchte, kann über den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckten Wahlscheinantrag seinen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen.
Bedauerlicherweise ist auf dem Wahlscheinantrag die Sendeanschrift der Wahlbehörde fehlerhaft wiedergegeben. Der richtige Zustellort lautet „Klosterstraße 14“. Nach Auskunft der Deutschen Post hat der fehlerhafte Straßenname – „Kosterstraße 14“ – keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Zustellung der Briefwahlanträge. Dies wird durch die bisher eingegangenen Wahlscheinanträge auch bestätigt.
Die Briefwahlunterlagen können auch über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code, über das Onlineformular auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de/briefwahl, per E-Mail an briefwahl@stadt-brandenburg.de oder per Fax an (03381) 581024 beantragt werden.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich ab dem 2. September 2024 unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses bei der Wahlbehörde, Bereich Wählerverzeichnis, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Raum 108, beantragen und direkt vor Ort per Briefwahl wählen.
Das Wählerverzeichnis ist im Zeitraum vom 2. September bis 20. September 2024 zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:
Mo. 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Mi. 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Do. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr,
Fr. nur am 20.09.2024 von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr.
Quelle: ©Stadt Brandenburg an der Havel
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