Verkehrsentlastung der Planebrücke ist notwendig
Verkehrsentlastung der Planebrücke ist notwendig Die Planebrücke spielte in der Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober 2024 eine große Rolle. ©Stadt Brandenburg an der Havel / Th.
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Schwerer Verkehr wird umgeleitet, Brücken-Alternativen werden geprüft
Im Rahmen einer aktuellen Stunde gab es in der Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober 2024 Erläuterungen zum Bauzustand der Planebrücke und sich daraus resultierenden Einschränkungen.
Zur aktuellen Bewertung des bekannt schlechten Zustandes der provisorischen Planebrücke – sie war 1983 gebaut und ursprünglich für 16 t ausgelegt – war Mitte 2024 eine Hauptprüfung veranlasst und am 3. September durchgeführt worden. Der Prüfbericht liegt seit dem 15. Oktober vor und legt erhebliche Schäden am Bauwerk offen – insbesondere durch Korrosion, Verwitterung und Überlastung. In Summe ergibt sich auf der Skala 1,0 – 4,0 eine Zustandsnote von 4,0 – ungenügend.
Die in vergangenen Jahren mehrfach ergriffenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Planebrücke konnten das Unvermeidliche nur hinauszögern. Zuletzt wurden im April 2023 die Deckschicht erneuert und Stahlbauarbeiten an den Bordführungen sowie am Auflagerbereich des Überbaus ausgeführt. Im Februar 2024 erfolgten weitere Ertüchtigungsarbeiten an der Deckschicht. Die verrostete Stahlkonstruktion ist nur zu erhalten, aber nicht zu retten.
Aufgrund der nun erfolgten Zustandsbeschreibung hat die Stadtverwaltung umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Nutzung einzuleiten.
„Das betrifft unter anderem eine Reduzierung der Belastung auf maximal 12 Tonnen, eine Verringerung von Nutzungen in den Randbereichen und der Überfahrtsgeschwindigkeit sowie der Verkehrsbelastung generell,“
schildert Bürgermeister Michael Müller. Um die „Restlaufzeit“ zu gewährleisten, seien Sicherungs- und Ausbesserungsmaßnahmen am Tragwerk, an der Fahrbahn und an den Übergängen erforderlich. Zudem müsse das Bauwerk regelmäßig durch Sonderprüfungen kontrolliert und geprüft werden.
Michael Müller versichert:
„Hierzu erfolgen noch in 2024 intensive Abstimmungen zwischen dem Tiefbauamt und Ingenieurbüros. Weitere drohende Einschränkungen beziehungsweise Lastreduzierungen in den Folgejahren sind nicht ausgeschlossen, sollen aber durch die Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes und zur Verbesserung der Nutzbarkeit auch aus Sicht der Verwaltung dringend vermieden werden.“
Klar ist allen, dass die Weiternutzung der Planebrücke wichtig ist, aber ebenso eine gefährdungsfreie Nutzung.
Kurzfristige Maßnahmen – resultierend aus den Empfehlungen des Gutachtens zur Brückenprüfung – sind jedenfalls unumgänglich:
Nach weiterer Abstimmung des Tiefbauamtes mit dem Brückenprüfer ist eine kurzfristige Umsetzung einer Lastreduzierung auf 12 t notwendig. Dabei werden auch Ausnahmen, beispielsweise für den ÖPNV, geprüft.
Für den schwereren Verkehr wird zeitnah eine Umleitung eingerichtet. Ziel ist es, diesen Verkehr nicht durch das Wohngebiet Eigene Scholle zu führen.
Die Umleitung stadteinwärts soll bereits in Grüningen über Ziesar zur B1 und dann über die Gördenbrücke erfolgen.
Die Umleitung stadtauswärts soll über die Brücke Potsdamer Straße (Begrenzung 32t) erfolgen – bei Untersagung des Landesbetriebes Straßenwesen alternativ über die Gördenbrücke nach Westen zur B1.
Die Umleitungsplanung befindet sich derzeit noch in Abstimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und dem Landesbetriebes Straßenwesen.
Da in Abhängigkeit von der zeitlichen Durchführbarkeit von Ertüchtigungsmaßnahmen und der gewollten weiteren zweispurigen Nutzung, eine weitere Reduzierung der Belastung auf 6t (je Fahrtrichtung) nötig werden kann, werden neben dem Erhalt der alten Planebrücke auch folgende Alternativen für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der ohnehin geplanten neuen Planebrücke geprüft:
„Sofern sich eine Alternative als technisch und zeitlich machbar und finanziell darstellbar herausstellt, wird es hierzu gesonderte Abstimmungen und Informationen geben,“
verspricht Michael Müller.
Voraussichtlich müssen vier Jahre überbrückt werden – bis zum „echten“ Neubau der Brücke. Aufgrund der erforderlichen Planfeststellung wurden in diesem Jahr die Unterlagen beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) nach einer umfänglichen Vorabstimmung mit beteiligten Behörden – insbesondere mit dem Umweltministerium – eingereicht. Aktuell laufen noch Abstimmungen zwischen Tiefbauamt und dem LBV. Die Stadtverwaltung geht von einem Start des Planfeststellungsverfahren Anfang 2025 aus. Im Tiefbauamt wird von einer Planfeststellung in 2026 und einer Fertigstellung der Baumaßnahme Ende 2028 gerechnet.
Zuständig ist für das Planverfahren ist das Landesamt für Bauen und Verkehr. Oberbürgermeister Steffen Scheller hat wegen der Dringlichkeit den Staatssekretär beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung um Unterstützung gegenüber dem LBV gebeten.
Quelle: ©Stadt Brandenburg an der Havel
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