Neues Haltverbot in der Packhofstraße

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Mit Nutzungsaufnahme in den Wohnhäusern Packhofstraße 23 und 24 mussten nun die zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges mittels Hubrettungsgerät der Feuerwehr geforderten absoluten Haltverbote aufgestellt werden. Ab sofort besteht in diesem Straßenabschnitt ab der Eichamtstraße ein durchgängiges Haltverbot, das unbedingt zu beachten ist. Regelwidrig hier abgestellte Fahrzeuge müssen damit rechnen, dass sie unverzüglich abgeschleppt werden.

Quelle: Stadtverwaltung Brandenburg

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