Finanzbericht 2024 der Stadt Brandenburg an der Havel


© Stadt Brandenburg an der Havel

Das Jahr 2024 war für die Kämmerei der Stadt Brandenburg an der Havel von stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen geprägt. Durch konsequente Haushaltsführung und strategische Maßnahmen konnte die Stadt ihre finanzielle Lage weiter verbessern. Besonders hervorzuheben sind der nachhaltige Schuldenabbau sowie die positive Entwicklung bei den Zinserträgen.

Bereits zum Jahresende 2022 wurden sämtliche Kassenkredite vollständig abgebaut, und auch im Jahr 2024 waren – wie schon 2023 – keine kurzfristigen Liquiditätsdarlehen erforderlich. Die vorhandene Liquidität sollte auch für das Jahr 2025 ausreichen.

Die Kassenkredite haben sich innerhalb von sechs Jahren von 150 Mio. EUR am 31. Dezember 2016 auf 0 EUR zum 31. Dezember 2022 abgebaut. Mit der Haushaltssatzung 2024 wurde der Höchstbetrag für Kassenkredite von 60 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR gesenkt. Diese Obergrenze soll auch in der Haushaltssatzung 2025/26 beibehalten werden, um finanzielle Risiken abzufedern. Ein bedeutender Meilenstein war zudem der Abschluss des Verfahrens zur Kassenkredit-Teilentschuldung. Die Verwendungsnachweisprüfung wurde im November 2024 vom Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) bestätigt. Die Zinserträge aus Guthaben betrugen 2023 ca. 1,1 Mio. EUR und 2024 auf über 2 Mio. EUR.

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat ihre Online-Bezahlmöglichkeiten ausgebaut. 20 Dienstleistungen sind mittlerweile online zahlbar. Für 2025 sind u.a. QR-Code-Zahlungen für Verwarn- und Bußgelder per PayPal und digitale Führerscheinanträge geplant. Auch die Kartenzahlungsmöglichkeiten werden verbessert.

Bis Ende November 2024 wurden 12.518 Mahnungen über eine Gesamtsumme von 13,8 Mio. EUR versendet. Davon wurden 6.035 Aufträge mit einem Gesamtwert von 2,6 Mio. EUR an den Bereich Vollstreckung übergeben.

Ausblick 2025/26: Die Liquidität sollte 2025 ausreichend sein, ab Ende 2026 könnte wieder eine Aufnahme von Kassenkrediten erforderlich werden. Zudem ist die Optimierung des Forderungsmanagements, insbesondere im Bereich der Vollstreckung vorgesehen.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel

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