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Startseite » Blog » Aktualisierung: Finanzamt Brandenburg informiert zur Grundsteuerreform
Der Hintergrund zu diesen Informationsschreiben des Finanzamtes ist folgender:
Nach dem Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes wird zum Stichtag 1. Januar 2022 der Grundbesitz für die Zwecke der Grundsteuer neu bewertet.
Jeder, der am Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz war, muss zu diesem Grundbesitz eine sogenannte Grundsteuerwerterklärung beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe soll auf elektronischem Weg erfolgen, kann aber auch in Papierform abgegeben werden. Papiervordrucke stehen ab dem 20. Juni 2022 zum Download auf der Website der Finanzverwaltung bereit, sollen aber auch in den Finanzämtern erhältlich sein.
Das Informationsschreiben des Finanzamtes enthält grundlegende und konkrete Hinweise zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung. Wichtig sind hier auch die Hinweise zu den Unterstützungsangeboten. Grundsätzlich erfolgt die Unterstützung, Beratung und Auskunft durch die Finanzverwaltung.
Insbesondere zur Ermittlung der Grundstücksdaten Ihres Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022 stellt die Finanzverwaltung das „Informationsportal Grundstücksdaten“ zur Verfügung.
Hier erhalten Sie – anhand der Katasterangaben oder der Adressdaten Ihres Grundbesitzes – Informationen über die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert sowie die Bodenschätzungsdaten.
Weitere Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung sind:
Die Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr, Fr 09:00-14.00 Uhr), die Servicestellen der Finanzämter und die Website der Finanzverwaltung www.grundsteuer.brandenburg.de.
Hier werden auch Termine für Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform bekanntgegeben.
In Brandenburg an der Havel sind zwei Veranstaltungen geplant:
Datum: 14.06.2022
Uhrzeit: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr
Ort: Rolandsaal im Altstädtischen Rathaus, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel
Der Eintritt ist kostenlos.
Bitte nutzen Sie das umfangreiche Informations- und Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung. Ein Vorsprechen bei der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel wird dadurch in der Regel entbehrlich.
Quelle: Verwaltung
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