DIE BESTEN SCHLAGER ALLER ZEITEN MIT LISSI & HERRN TIMPE UND TIM BLANKENHORN auf dem Marienberg
DIE BESTEN SCHLAGER ALLER ZEITEN MIT LISSI & HERRN TIMPE UND TIM BLANKENHORN auf dem Marienberg In ihrer neuen Show „Die besten Schlager aller Zeiten“
Startseite » Blog » 1,43 Millionen Euro Fördermittel des Landes Brandenburg für Katastrophenschutz – Leuchttürme in der Stadt Brandenburg an der Have
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat am Montag, 22. Mai 2023, einen Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg im Rahmen des Brandenburg-Pakets 2023/24 in Höhe von insgesamt 1.430.000,00 € erhalten.
Mit den Fördermitteln zur Festbetragsfinanzierung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen im Land Brandenburg werden in der Stadt Brandenburg an der Havel insgesamt 11 Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt) zum Zweck der Stärkung der Resilienz und Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen in Krisenlagen der Stadt Brandenburg durch Notstromerzeugung und dem Angebot eines Mindestmaßes an Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger errichtet. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom 22. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Die Zuwendung wird in Form einer 100-prozentigen Festbetragsfinanzierung gewährt.
Je Katastrophenschutz-Leuchtturm stehen für folgende festgelegte Grundfähigkeiten 130.000,00 € zur Verfügung:
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg wird die zentrale Ausschreibung und Beschaffung für die Netzersatzanlagen, Heizungen, Kraftstoffbevorratung und Trinkwasserversorgung durchführen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben dann die Möglichkeit die erforderliche Ausstattung aus den geschlossenen Rahmenverträgen entsprechend ihrer Bedarfe abzurufen.
Die Beschaffung weiterer Ausstattung erfolgt im Rahmen des Festbetrages durch die Stadt Brandenburg an der Havel. Auch die Kosten für die Umrüstung der als Katastrophenschutz-Leuchtturm ausgewählten Gebäude für eine externe Notstromeinspeisung werden von der Stadt Brandenburg an der Havel aus dem bewilligten Festbetrag getragen.
Entstehen Kosten über den Festbetrag je Katastrophenschutzleuchtturm hinaus, müssen diese als Eigenanteile durch die Stadt Brandenburg an der Havel getragen werden.
Die Mindestanzahl von 11 Katastrophenschutz-Leuchttürmen kann mithilfe von Mitteleinsparungen innerhalb des Festbetrages durch die Errichtung zusätzlicher Katastrophenschutz-Leuchttürme flexibel aufgestockt werden. Auch die Beschaffung optionaler Ausstattung (z. B. Feldbetten, Hygienesets, Einwegbettwäsche o. ä.) für die 11 Katastrophenschutz-Leuchttürme kann aus eingesparten Mitteln des Festbetrages finanziert werden.
Je Haushaltsjahr (2023/ 2024) stehen für bereits verausgabte Mittel 715.000,00 € zur Verfügung, die zu festgelegten Terminen angefordert werden können und innerhalb von 2 Monaten im Rahmen des Zuwendungszwecks zu verwenden sind.
Hintergrund
Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der u.a. eine gezielte Zerstörung der kritischen Infrastruktur und eine massive Einwirkung auf den Energiesektor nach sich zieht, stellte der Landtag Brandenburg am 15. Dezember 2022 fest, dass eine außergewöhnliche Notsituation im Land Brandenburg gem. Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung für die Jahre 2023 und 2024 besteht.
Daraufhin wurde das sog. Brandenburg-Paket 2023/ 2024 beschlossen und das Konzept zur Festbetragsfinanzierung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen im Land Brandenburg (vom 28.03.2023) erarbeitet. Aus diesem Finanzierungpaket stellt das Land Brandenburg insgesamt 40.200.00,00 € für die Errichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen bereit. Die jeweilige Zuwendungshöhe bemisst sich nach dem Verteilerschlüssel und den vom Land Brandenburg ermittelten (geschätzten) Kosten für die Errichtung eines Katastrophenschutz-Leuchtturms.
Die Gesamtsumme wurde durch den Festbetrag je Leuchtturm in Höhe von 130.000 € geteilt, woraus sich eine Mindestanzahl an Leuchttürmen ergab. Die Verteilung von Leuchttürmen auf die Landkreise und kreisfreie Städte wurde nach einem Verteilerschlüssel berechnet, der sich aus einem 50-prozentigen Sockelbetrag sowie aus je 25-prozentigem Flächen- und Bevölkerungsanteil zusammensetzt.
Quelle: Verwaltung
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