Betrunken mit PKW unterwegs
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Der neue Abfallkalender 2023 wurde im Amtsblatt 36/2022 der Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht. Hier sind alle Informationen und Entsorgungstermine enthalten.
Die Abfuhrtermine zur Leerung der Mülltonnen und Abholung der gelben Säcke verändern sich nicht im Vergleich zum Jahr 2022.
Neben den Abfuhrterminen werden im Abfallkalender 2023 die Termine für die Feiertagsentsorgung, Weihnachtsbaumentsorgung sowie die Termine für die mobile Schadstoffsammlung bekannt gegeben.
Die Weihnachtsbaumentsorgung 2023 erfolgt vom 16.01. bis 26.01.2023 an je einem bestimmten Tag in der Woche in den jeweiligen Straßen. Dieser Tag ist im Abfallkalender direkt ersichtlich. Die Weihnachtsbäume müssen am jeweiligen Abfuhrtag ohne Baumschmuck und Lametta bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitgelegt werden.
Es wird darum gebeten, dass sehr große Weihnachtsbäume geteilt auf ein maximales Maß von je 1,5 m bereitgestellt werden. Für Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, die ihren Weihnachtsbaum selbst entsorgen möchten, räumt die Märkische Entsorgungsgesellschaft mbH die Möglichkeit ein, diesen ab dem 02.01.2023 kostenlos zu den bekannten Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof in der August-Sonntag-Straße 3 abzuliefern.
Der Abfallkalender 2023 liegt an folgenden Stellen zur kostenlosen Mitnahme aus:
Die Entsorgungstermine 2023 sind auch online zu finden unter:
https://www.stadt-brandenburg.de/leben/abfall-und-abwasser/entsorgungstermine
Des Weiteren werden die Änderungen in die ABFALL-App zum Jahreswechsel eingespielt. Die App kann für alle gängigen Smartphones einschließlich Iphone mit den derzeitig verfügbaren Betriebssysteme Android, iOS und WindowsPhone 8+ heruntergeladen werden.
Der neue Abfallkalender 2023 wird zudem in den Schaukästen der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz und in den Ortsteilen ausgehangen.
Die Bürger bzw. Grundstückseigentümer und Vermieter der Stadt Brandenburg an der Havel werden gebeten, ihre neuen Termine für 2023 für die Feiertagsentsorgung, Weihnachtsbaumentsorgung sowie die Termine für die mobile Schadstoffsammlung zu überprüfen und vor allem die Änderungen zum Jahreswechsel zu berücksichtigen.
Quelle: Verwaltung
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