Änderung der Parkordnung im Drosselweg

Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges der Wohngebäude Drosselweg 6 A – 6 G ist es erforderlich, das bisher vor den Gebäuden gestattete Parken auf die andere Straßenseite zu verlegen. Dazu wird die Beschilderung am Dienstag, den 28. März 2023 so geändert, dass dann auf der rechten Seite der ausgewiesenen Einbahnstraße absolutes Haltverbot gilt und nur noch am linken Fahrbahnrand der Einbahnstraße geparkt werden darf. Es wird eindringlich um Beachtung der neuen Regelung in diesem Straßenabschnitt gebeten.

Quelle: Verwaltung

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