Allgemeinverfügung zu Einschränkungen der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und der Nutzung des Grundwassers erlassen

Information zur Notwendigkeit des Erlasses einer Allgemeinverfügung über die Einschränkungen der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und der Nutzung des Grundwassers

Nach der extremen Trockenheit der Jahre 2018 bis 2021 hat die anhaltend warme und trockene Wetterlage erneut in den Fließgewässern des Einzugsgebietes der Havel zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Die Niedrigwasserampel, die in diesem Jahr durch das Landesamt für Umwelt (LfU) eingeführt wurde, zeigt seit einigen Wochen für die Havel die erste Warnstufe an (Gelb). Für die Nebengewässer Plane und Buckau steht die Ampel jeweils auf Rot, was bedeutet, dass der ökologische notwendige Mindestabfluss nicht mehr gegeben ist. Auch die Grundwasserstände befinden sich, wie bereits in den Vorjahren, auf gleichbleibend niedrigem Niveau. Weitere Informationen hierzu lassen sich unter der Website des LfU abrufen.

Der natürliche Wasserhaushalt leidet weiterhin stark unter den Folgen der Trockenheit der Vorjahre. Mit der Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers verbunden. Für das Jahr 2022 lassen sich für den Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel bis Juni noch geringere Niederschläge als in den Vergleichszeiträumen der bereits sehr trockenen Vorjahre verzeichnen. Im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2021 fielen im Jahr 2022 bis Juni ca. 50 Liter/m2 weniger Niederschlag. Im Vergleich zum langjährigen Mittel ist für diesen Zeitraum ein Defizit von ca. 100 Litern/m2 zu verzeichnen. Die wenigen meist lokalen Niederschläge konnten daher zu keiner Entspannung der Situation beitragen.

Auf Grund der brisanten Entwicklung des Wasserhaushaltes der letzten Jahre ist eine effektive Niedrigwasserbewirtschaftung unumgänglich. Es wird folgende Einschränkungen geben, die in Form einer Allgemeinverfügung verordnet werden:

  1. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs – Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten – wird für alle Oberflächengewässer der Stadt Brandenburg an der Havel verboten. Ausgenommen vom Verbot sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
  2. Die Beregnung mittels Grundwasser privater Grün- und Gartenflächen wird auf die Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr begrenzt.

In diesem Zuge möchte die Fachgruppe Wasser auch nochmal auf die in den Vorjahren bereits veröffentlichten Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hinweisen:

  1. Angepasste Bewässerung (spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung),
  2. Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern,
  3. In regenreichen Perioden möglichst viel Regenwasser speichern und in regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen (dazu sollte jetzt vorrausschauend die Installation von neuen Regentonnen oder Zisternen ins Auge gefasst werden),
  4. Nicht täglich bewässern (lieber 1 bis 2x die Woche kräftig),
  5. Bedarfsgerecht bewässern,
  6. Punktgenau bewässern,
  7. Prioritäten bei der Bewässerung setzen.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 21/2022 vom 22.06.2022 für die Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht.

Quelle: Verwaltung

 

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