1. Satzung der Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“, Ortsteil Gollwitz – Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf der 1. Satzung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“, OT Gollwitz der Stadt Brandenburg an der Havel wird mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ befindet sich etwa 6 km östlich der Kernstadt von Brandenburg an der Havel am südlichen Eingangsbereich der Ortslage Gollwitz und wird südwestlich, südlich sowie südöstlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgrenzt. Nordwestlich, nördlich und nordöstlich ist das Plangebiet mit der Schlossallee und dem Sommerweg von der Wohnbebauung des Ortsteils umgeben.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ der Stadt Brandenburg an der Havel, OT Gollwitz umfasst diejenigen Flächen, die im Bebauungsplan „Am Flachsbruch“ vom 01.08.1994 als Allgemeine Wohngebiete (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt sind und beläuft sich auf eine Flächengröße von etwa 3,0 ha.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich folgende Flurstücke:
- Gemarkung Gollwitz, Flur 4,
- Flurstücke 567, 569, 572, 576, 579, 581, 622, 627 bis 632 (jeweils tlw.), 633, 634, 635 tlw., 636 tlw., 637 bis 647, 648 tlw., 649 bis 653, 655 bis 660, 661 bis 664 (jeweils tlw.), 665 bis 667.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind in dem nebenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung
Das Änderungsverfahren dient dem Bestreben, sich den heutigen Wohnbedürfnissen der an den noch freien Grundstücken interessierten Bevölkerung anzunähern und eine flexiblere städtebauliche Gestaltung des Wohngebietes zu erreichen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes ist es notwendig, die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans entsprechend zu modifizieren.
Die geplanten Änderungen sind als geringfügig anzusehen und haben keine Auswirkungen auf übergeordnete landes- und regionalplanerische Ziele und Grundsätze sowie auf stadtentwicklungspolitische Rahmenplanungen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 BauGB von folgenden Verfahrensschritten und Bestandteilen des Bebauungsplans abgesehen:
- von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB,
- von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
- von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB
- von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB.
Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ der Stadt Brandenburg an der Havel wird zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)
- vom 12. März 2025 bis einschließlich 14. April 2025
auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel und über das Internetportal DiPlanung veröffentlicht.
Folgende Unterlagen werden zur Beteiligung bereitgestellt:
- Entwurf der 1. Satzung zur Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ Stadt Brandenburg an der Havel, Ortsteil Gollwitz, Stand: Dezember 2024,
- Begründung zum Entwurf der 1. Satzung zur Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ Stadt Brandenburg an der Havel, Ortsteil Gollwitz, Stand: Dezember 2024
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB werden folgende Hinweise gegeben:
- Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) in der Stadtverwaltung abgegeben werden:
E-Mail: bauleitplanung@stadt-brandenburg.de
Fax: (03381) 58 61 21
Postanschrift und Anschrift der Verwaltung: Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Geschäftsbereich 02, Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, SG Bauleitplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage während der Dienststunden. Eventuelle Rückfragen zur Vereinbarung eines Termins sind unter der Telefon-Nummer (03381) 58 61 21 möglich.
Sonstige Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel – Sachgebiet Bauleitplanung