Bundestagswahl 2025: Für die Briefwahl bleiben voraussichtlich nur zwei Wochen Zeit

Quelle: https://wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12051000%2F

Der Onlinedienst zur Beantragung der Briefwahl steht bereits zur Verfügung.

Wer im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann die Briefwahlunterlagen bereits jetzt beantragen und muss nicht erst die Zusendung der Wahlbenachrichtigung abwarten. Dass die Zeit etwas drängt und der Briefwahlzeitraum verkürzt ist, darauf weist die Wahlbehörde hin.

Der verkürzte Briefwahlzeitraum sei eine unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss.

Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind,

informiert Conny Thiele, Sachgebietsleiterin für Statistik und Wahlen.

Die Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel bereitet sich auf einen Beginn der Briefwahl ab dem 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn werde, laut Conny Thiele, in den meisten der 299 Wahlkreise in ganz Deutschland nicht möglich sein,

da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben.

Da der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden auch einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Briefwahl wohl erst am 10. Februar starten. So würden 14 Tage Zeit bleiben, denn die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.

Wer ganz sichergehen will oder den Wahlbrief nicht rechtzeitig auf den Postweg bringen kann; sollte ihn direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen.

Quelle: https://wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12051000%2F

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