Einstellung von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern am OLG Brandenburg

Foto: Miriam Ulbrich

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Klaus – Christoph Clavée, hat am 2. Oktober 2023 im feierlichen Rahmen 32 junge Menschen unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Rechtspflegeranwärterinnen bzw. Rechtspflegeranwärtern ernannt.

Die Auswahl der Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter wurde aus einem Kreis von mehr als 280 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen.

Die Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter werden im Rahmen des Vorbereitungsdienstes gemeinsam mit einer Aufstiegsbeamtin und einem Aufstiegsbeamten aus dem mittleren Justizdienst das Studium der Rechtspflege absolvieren.

Das duale Studium dauert 3 Jahre und umfasst fachtheoretische Studienzeiten an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin von 24 Monaten sowie fachpraktische Studienzeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg. Gegenstand des Studiums sind sämtliche Schwerpunkte der Rechtspflege, darunter das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.

Das duale Studium endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

 

Rechtspfleger/innen nehmen als Beamte und Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes vielfältige Aufgaben in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen von Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder Rechtspflegeranwärter im Jahr 2024 endet am 31. Oktober 2023. Spätere Bewerbungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Nähere Information finden Sie auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht

 

 

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