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Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung können ab sofort auch unkompliziert online bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Ein entsprechendes Online-Formular steht ab sofort auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel zur Verfügung.
In der Stadt gibt es vier durch Satzung festgelegte Erhaltungsgebiete:
All diesen Gebieten liegt jeweils eine Satzung nach § 172 Baugesetzbuch
(BauGB) zugrunde, die darauf abzielt, die schützenswerten
städtebaulichen Eigenarten des jeweiligen Satzungsgebietes zu bewahren.
Für geplante bauliche Veränderungen in Erhaltungsgebieten ist daher stets eine erhaltungsrechtliche Genehmigung zu beantragen. Bei Vorhaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird die erhaltungsrechtliche Zustimmung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Bei baugenehmigungsfreien Vorhaben, wie beispielsweise der Änderung der Fassadenfarbe oder dem Austausch von Fenstern, ist lediglich der Antrag auf eine erhaltungsrechtliche Genehmigung zu stellen. Dies kann fortan problemlos im Internet erledigt werden.
Auf der Internetseite der Stadt kann über den Dienstleistungseintrag Erhaltungsrechtliche Genehmigung das Antragsformular aufgerufen werden. Anlagen wie Fotos oder Skizzen
können zusätzlich mit hochgeladen werden, so dass die Antragsunterlagen vollständig als E-Mail die zuständigen Sachbearbeiter erreichen.
Das entsprechende Antragsformular ist darüber hinaus auch weiterhin in
Papierform bei der Fachgruppe Bauleitplanung der Stadtverwaltung unter bauleitplanung@stadt-brandenburg.de und/oder per Telefon unter 03381-58 6115 zu beziehen.
Quelle: Verwaltung
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