EU-Führerscheinrichtlinie: ACV begrüßt Entscheidung gegen verpflichtende Gesundheitschecks

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im EAC (European Automobile Clubs) hatte sich der ACV bereits im Vorfeld der EU-Parlament Abstimmung klar positioniert.

Die EU will 2024 die Regeln für den Führerschein reformieren, um die Vorgaben für alle EU Bürgerinnen und Bürger zu vereinheitlichen und die Verkehrssicherheit zu steigern. Das Europäische Parlament hat gestern (28.02.2024) über einzelne Regeln dazu abgestimmt. Unter anderem ging es dabei um die Frage, ob Autofahrerinnen und Autofahrer künftig bei der Ausstellung und alle 15 Jahre bei Erneuerung des Führerscheins ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen. Zudem sah der Entwurf vor, die Führerscheine von Personen ab 70 Jahren auf maximal fünf Jahre zu befristen.

Das EU-Parlament hat sich in der Plenarsitzung jedoch gegen die Einführung solcher obligatorischen ärztlichen Überprüfungen ausgesprochen. Der ACV Automobil-Club Verkehr hatte dies im Vorfeld gemeinsam mit dem EAC (European Automobile Clubs) gefordert und begrüßt den Beschluss, nach dem die Mitgliedsstaaten weiter selbst entscheiden können, ob eine Selbstauskunft oder ein Gesundheitscheck eingeführt wird. „Obligatorische Gesundheitschecks bedeuten vor allem mehr Bürokratie anstatt mehr Verkehrssicherheit. Studien zeigen zudem, dass altersbasierte Fahrtauglichkeitsüberprüfungen kein allgemein wirksames Instrument sind, um schwere Verkehrsunfälle durch ältere Autofahrer und Autofahrerinnen signifikant zu reduzieren.“ erklärt ACV Geschäftsführer und EAC-Präsident Holger Küster. 

Zwar tragen ältere Menschen häufiger die Hauptschuld, wenn sie in Unfälle verwickelt sind, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sind sie allerdings seltener Unfallbeteiligte und zudem risikobewusste Verkehrsteilnehmer. Statt obligatorischer Fahrtauglichkeitsüberprüfungen sollten freiwillige Auffrischungskurse, begleitende Beratungsmaßnahmen, Rückmeldefahrten und Sensibilisierungskampagnen ebenso gestärkt werden wie die funktionierenden Maßnahmen in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Dazu zählt auch bei klar definierten Gründen oder Erkrankungen die Fahreignung sicherzustellen.

ACV und EAC begrüßen ebenso den Beschluss des EU-Parlaments für eine EU-weite Einführung des begleiteten Fahrens ab 17. Diese Regelung hat sich hierzulande bereits bewährt. Fahranfängerinnen und Fahranfänger können so bereits früh wichtige Fahrpraxis sammeln, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Quelle: Bild und Text ACV Automobil-Club Verkehr

 

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