Glühwein, Maronen und Gedränge – Vorsicht vor Dieben in der Menschenmenge! Polizei gibt Tipps für einen sicheren Besuch auf dem Weihnachtsmarkt

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Wenn der Duft von Maronen, gebrannten Mandeln und Glühwein in der Luft liegt und besinnliche Weihnachtsmusik durch die Straßen klingt, weiß man: Die Zeit der Weihnachtsmärkte hat wieder begonnen. Damit der gemütliche Ausflug mit Freunden und Familien nicht ein böses Nachspiel hat, hat die Polizei einige Hinweise.

 

Denn nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger bummeln gerne zwischen den Verkaufsständen umher – auch Taschendiebe bevorzugen Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten und dadurch Deckung bieten. Die Diebe arbeiten oft in Gruppen und haben eingespielte Abläufe: Einer lenkt das Opfer ab, indem er es zum Beispiel anrempelt, seine Kleidung „versehentlich“ beschmutzt oder um eine Auskunft, Hilfe oder Geld bittet. Diesen Moment nutzt der Nächste, um die Beute blitzschnell aus der Tasche oder der Kleidung zu stehlen und gibt sie an den Dritten weiter, der damit verschwindet.

 

Die Polizei rät deshalb:

 

·         Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.

·         Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und Ihre Tasche.

·         Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten sowie Ihr Smartphone in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst nah am Körper.

·         Tragen Sie Ihre Tasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.

 

 

Was tun, wenn es dennoch passiert ist?

 

Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte (z.B. Girocard, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

 

Denken Sie bitte zudem stets daran: Ein Gläschen Glühwein oder Eierpunsch mag auf dem Weihnachtsmarkt gut munden, aber danach sollten Sie kein Fahrzeug mehr führen – ganz gleich ob Auto, E-Roller oder Fahrrad! Denn auch geringe Mengen an Alkohol können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Damit gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Planen Sie deshalb Ihren Ausflug zum Weihnachtsmarkt am besten gleich von Vornherein so, dass Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch zu Fuß unterwegs sind – das erspart auch eine längere Parkplatzsuche vor Ort und lässt den Ausflug entspannt beginnen.

Quelle: Polizei

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