Betrunken mit PKW unterwegs
Betrunken mit PKW unterwegs pixabay Während einer Verkehrskontrolle am Büttelhandfaßgraben stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 61-jährigen Fahrers fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab
Startseite » Blog » Haltverbote in Plaue zum Schutz der Baumalleen ab 10.11.22
Entlang der Brandenburger Allee und dem Plauer Damm in Kirchmöser bilden zahlreiche städtische Bäume je eine Allee, die nach dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden dürfen.
Die Wurzelbereiche der Bäume und auch die nicht mit Bäumen bestandenen städtischen Grünflächen werden von den Anwohnern, aber auch von den Besuchern und Handwerkern befahren und zugeparkt und dabei so verdichtet, dass die Infiltration von Wasser in den Boden als auch die Wurzelatmung der Bäume erheblich verringert sind. Dadurch werden die Alleen erheblich beeinträchtigt und ihr langfristiger Erhalt gefährdet.
Zum Schutz der Bäume in der Brandenburger Allee und im Plauer Damm ist beabsichtigt das Halten und Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen ab Donnerstag, dem 10. November 2022 durch die Aufstellung von Haltverboten zu untersagen. In der Brandenburger Allee verbleiben einige wenige Parkmöglichkeiten im Bereich der Kirche sowie des kleinen Platzes an der Zuwegung zu den Garagen.
Es wird gebeten, zukünftig die öffentlichen Stellplätze in den angrenzenden Straßen (Wusterwitzer-,Garten-, Ahorn-, Park- und Seestraße sowie Ebereschenweg) zu nutzen.
Mit dem Verbot des bisher praktizierten Parkens auf dem unbefestigten Seitenstreifen werden die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes die Einhaltung der ausgewiesenen Haltverbote verstärkt kontrollieren.
Dabei werden in den ersten beiden Wochen die Fahrzeugführer von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen auf die geänderte Parksituation hingewiesen; nach dieser Übergangszeit werden Ordnungswidrigkeiten gebührenpflichtig verwarnt werden.
Die Verkehrsteilnehmer werden darum gebeten, die neuen Haltverbote in den Straßen zu beachten.
Quelle: Verwaltung
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