Kennzeichenscanner - PIRATEN-Klage erfolgreich

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Die jahrelange Praxis Brandenburgs, mithilfe von Kennzeichenscannern im
„Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des
Landes auf Vorrat speichern zu lassen, war illegal. Das Landgericht
Frankfurt (Oder) entschied auf Antrag des Autofahrers Marko Tittel,
Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, dass es keine Rechtsgrundlage
für die bundesweit einzigartigen Anordnungen brandenburgischer
Staatsanwaltschaften gebe (Az. 22 Qs 40/19).[1] Eingestellt worden war
die verdachtslose Kfz-Massenerfassung in Brandenburg bereits Mitte des
letzten Jahres, jedoch fordert der CDU-Innenminister des Landes eine
Wiedereinführung per Landesgesetz.[2] Auch das Bundeskriminalamt hat in
der Vergangenheit den Aufzeichnungsmodus genutzt.[3]

Kläger Tittel begrüßt die Grundsatzentscheidung gegen eine wahllose
Autofahrten-Vorratsdatenspeicherung:
„Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schafft
gläsernen Autofahrer:innen und setzt sie einem ständigen
Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts
oder missbräuchlicher Nachverfolgung der persönlichen Lebensführung
durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede
Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer
(Piratenpartei), der seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften
Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgeht, unterstreicht:
„Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und
allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der
anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von
Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen
Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.
Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten
Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu ziehen:
Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen
Temposünder:innen und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung, und übermorgen
wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke
eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei
verhalten!“

Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre
Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Bundesweite
Scannerstandorte veröffentlicht die Piratenpartei im Internet auf einer
Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach weiteren Standorten
auf.[4] Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Landesgesetze zum
Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt. Bayern
beispielsweise scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit
Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen
Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der
Scanner z.B. ein “I” nicht von einer “1” und ein “O” nicht von einer “0”
unterscheidet.

Quellen:
[1]
https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/08/2022-07-22_beschluss_kesy_anon.pdf
[2]
https://www.heise.de/news/Neustart-von-automatischer-Kennzeichenerfassung-in-Brandenburg-offen-6321069.html
[3]
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/schuesse-auf-autotransporter-wie-das-bka-den-sniper-ueberfuehrte-3789050.html
[4] https://www.piratenpartei.de/kfzscan

Quelle: Piratenpartei Deutschland

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