Körperverletzung, Verkehrsunfall und Widerstand mit Beleidigung im Briester Weg

Körperverletzung, Verkehrsunfall und Widerstand mit Beleidigung im Briester Weg

Ein 35-jähriger Brandenburger hatte am Samstagabend zunächst eine handgreifliche Auseinandersetzung mit einem ebenfalls 35-jährigen Berliner. Hierbei wurde der Mann aus Berlin mit der Faust ins Gesicht geschlagen und außerdem getreten. Auf Grund dieser Konfrontation riefen Zeugen die Polizei zur Erstattung einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Mannes aus Berlin. Noch vor Eintreffen der Polizei wurde der 35-jährige Schläger des Campingplatzes verwiesen und verließ laut Zeugenaussagen betrunken mit seinem PKW Audi den Ort. Beim Losfahren fabrizierte dieser einen Unfall mit Sachschaden. Beim Ausparken fuhr er zunächst rückwärts gegen ein Tor, dann vorwärts gegen eine Holzfigur, welche umfiel und in weiterer Folge einen PKW aus Stendal beschädigte. Einem ankommenden Streifenwagen schnitt der 35-jährige Audi-Fahrer dann den Weg. Letztendlich kam er von der Fahrbahn ab und im angrenzenden Grünstreifen zum Stehen. Den Beamten trat der Mann sofort aggressiv und beleidigend gegenüber. Den nun anstehenden Maßnahmen versuchte er sich durch Schlagen und Treten zu widersetzten und versuchte auch zu Fuß zu flüchten. Letztendlich musste er mit Handfesseln fixiert und zwecks Blutprobe zur Polizeiinspektion gebracht werden, denn er hatte 2,25 ‰. Weiterhin bestätigte sich der Verdacht, dass bei ihm außerdem der Konsum von Betäubungsmitteln bestand, denn der Mann hatte erhebliche Stimmungsschwankungen. Ein durchgeführter Drogentest war dabei positiv auf Amphetamine. Da sich der Mann auch in den Gewahrsamsräumen nicht beruhigen konnte, er weiterhin äußerst aggressiv auftrat und nicht Herr seiner Sinne war, musste er zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden. Dem 35-Jährigen erwartet nun ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr mit Verkehrsunfall, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit tätlichem Angriff sowie Beamtenbeleidigung. Selbstredend wurde dem Mann bereits der Führerschein abgenommen. 

Quelle: Polizei

Bildbeispiel: pixabay

 

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