Planebrücke ist langsam und nur mit Fahrzeugen bis 12 Tonnen zu befahren

Sorgenkind Planebrücke. © Stadt Brandenburg an der Havel / Ch. Fuß

Der ÖPNV ist von der Tonnagebegrenzung zunächst ausgenommen / Eine uneingeschränkt nutzbare Übergangslösung ist in Arbeit

Wie bereits mit Pressemitteilung vom 30. Oktober 2024 bekanntgegeben, ist die Verkehrsentlastung der Planebrücke notwendig. Grund hierfür ist das Ergebnis der Brückenprüfung aus September 2024. Aufgrund von Schäden am Bauwerk – insbesondere durch Korrosion, Verwitterung und Überlastung – ergeben sich Einschränkungen in der Tragfähigkeit und Sicherheit.

Wegen der Zustandsbewertung hat die Stadtverwaltung notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Nutzung einzuleiten. So werden ab dem 22. November 2024 eine Tonnagebegrenzung auf 12 t und eine Verringerung der Überfahrtgeschwindigkeit auf 5 km/h ausgewiesen. Allein die Geschwindigkeitsreduzierung, die für alle Fahrzeuge gilt, macht die Brisanz deutlich.

Der aus der Sperrung resultierende Umleitungsverkehr wird über drei ausgeschilderte Umleitungen geführt:

  1. Von der Autobahn A2, AS Wollin kommend wird der Verkehr über die L94 nach Grüningen, weiter über die L93 bis Ziesar und von dort über die L96 und die B1 bis Brandenburg an der Havel geleitet. Innerorts wird der Verkehr über den Görden zur B102 geführt. Die Umleitung ist mit U25 beschildert.
  2. Von der Kreuzung B1/B102/Wilhelmsdorfer Straße wird der Verkehr weiter auf der B1/B102/Potsdamer Straße bis zur A2, AS Brandenburg geführt. Die Umleitung ist mit U15 beschildert.
  3. Beginnend an der Einmündung Wilhelmsdorfer Straße/Göttiner Straße führt die Umleitung über die Göttiner Straße, Göttiner Landstraße, die Ortslage Göttin und über die Ortslagen Reckahn und Krahne bis zur B102 und zur A2, AS Brandenburg. Die Umleitung ist mit U30 beschildert.

Die Umleitungsstrecken sind unbedingt zu nutzen, um die weitere Befahrbarkeit der Planebrücke für Fahrzeuge bis 12 Tonnen gewährleisten zu können. Die Polizei wird verstärkt kontrollieren.

Der ÖPNV ist von der Tonnagebegrenzung zunächst ausgenommen.

In der Stadtverwaltung wird intensiv an der Ertüchtigung der Planebrücke für die Nutzung ohne Lasteinschränkung bis zum geplanten Neubau der Planebrücke gearbeitet. Das Tiefbauamt hat für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 27. November einen Beschlussantrag für die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Planebrücke (Planung und Bau provisorische Ertüchtigung der Überführung) eingebracht. Von einer Zustimmung ist auszugehen und so stehen 130.000 Euro für den sofortigen Planungsbeginn bereit sowie 1,3 Millionen Euro, um möglichst im Frühsommer 2025 den Brückenüberbau abzubauen und die Überführung für alle Fahrzeuge durch eine mit Rohren versehene Dammaufschüttung sicherzustellen. In der Begründung heißt es:

Mit der Ertüchtigung der Überführung kann die L93 wieder voll für den Verkehr freigegeben werden. Weiterhin sind für die avisierte Nutzung von ca. 4 Jahren keine nennenswerten Unterhaltungs- und Sanierungskosten erforderlich.

Der lange geplante Neubau wiederum wird nordwestlich des alten (bzw. dann provisorischen) Brückenbaus entstehen.

Quelle: © Stadt Brandenburg an der Havel / Ch. Fuß

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